Stand Mai 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

dencraft Werbeagentur – Denis Schmidt
Bismarckstraße 14 · 71634 Ludwigsburg

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der dencraft Werbeagentur, Denis Schmidt, Bismarckstraße 14, 71634 Ludwigsburg (nachfolgend „Agentur").

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung, es sei denn, dies wird ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen, projektbezogene Angebote, Leistungsbeschreibungen, Briefings und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von diesen abweichen.

2. Vertragsschluss und Einbeziehung

Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots der Agentur in Textform, durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch beiderseitige Unterzeichnung zustande.

Die jeweils maßgebliche Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem Angebot der Agentur, einschließlich etwaiger Anlagen, Briefings und abgestimmter Spezifikationen.

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn die Agentur vor Vertragsschluss auf sie hinweist, dem Auftraggeber eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft und der Auftraggeber ihrer Geltung zustimmt.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichneten Leistungen.

Zum Leistungsbereich der Agentur können insbesondere Webdesign, Webflow-Umsetzung, Branding, Grafikdesign, Content-Erstellung, Printgestaltung, Social-Media-Leistungen, Fotografie, Videoproduktion, Beratung sowie technische Begleit- und Umsetzungsleistungen gehören.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen rechtlichen, steuerlichen, markenrechtlichen, urheberrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Prüfungs- oder Beratungsdienst. Dies gilt insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungsbanner, Cookie-Konfiguration, Wettbewerbsrecht, Kennzeichenschutz, Lizenzketten und branchenspezifische Compliance-Anforderungen.

Erfolgsaussagen, Prognosen sowie Reichweiten-, Ranking-, Traffic-, Conversion- oder Umsatzprognosen stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie in Textform vereinbart wurden.

Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, freie Partner und Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich die Agentur.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Agentur alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Videos, Logos, Marken, Texte, Zugangsdaten und sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Soweit Mitwirkungshandlungen, Freigaben oder Zuarbeiten des Auftraggebers fehlen oder sich verzögern, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Entstehender Mehraufwand der Agentur ist gesondert zu vergüten.

Die Agentur ist berechtigt, Projekte bei wesentlichen Mitwirkungsverzögerungen vorübergehend zu pausieren. Dauert die Verzögerung trotz angemessener Fristsetzung fort, kann die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

5. Projektablauf, Änderungen und Korrekturen

Grundlage der Leistungserbringung ist die jeweils vereinbarte Projektstruktur. Zwischenschritte, Entwürfe, Präsentationen und Korrekturstände dienen der Abstimmung und konkretisieren den Leistungsumfang nicht über das vereinbarte Angebot hinaus, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss – insbesondere zusätzliche Seiten, Funktionen, Formate, Sprachversionen, Schnittstellen, Motive, Drehtage, Nachproduktion, Korrekturen oder abweichende technische Anforderungen – stellen Change Requests dar und sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind pro ausdrücklich als korrigierbar ausgewiesenem Leistungsstand bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Vergütungsumfang enthalten. Weitere Korrekturen sind gesondert zu vergüten.

Freigaben des Auftraggebers für Konzepte, Entwürfe, Layouts, Texte, Bildauswahl, Storyboards, Druckfassungen, technische Setups oder vergleichbare Projektstände sind verbindlich. Nach einer Freigabe veranlasste Änderungen sind gesondert zu vergüten.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von der Agentur nicht zu vertretender Umstände – insbesondere Ausfälle von Drittanbietern, Hosting-, Plattform-, API-, Druck-, Versand- oder Lieferprobleme – verlängern die Leistungsfristen angemessen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fremdkosten

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Die Agentur ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Projektleistungen eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung mit Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50 % werden mit Abnahme, hilfsweise mit Fertigstellung und Rechnungsstellung fällig.

Bei laufenden Leistungen, Retainern, Webcare-, Hosting- oder Supportleistungen ist die Vergütung – sofern nicht anders vereinbart – jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Drittanbieter-, Produktions- und Fremdkosten – insbesondere für Domains, Hosting, Webflow-Pläne, Plugins, Apps, Stockmaterial, Schriften, Druck, Versand, Reiseaufwand, Übersetzungen, Anzeigenbudgets oder Fremdproduktionen – sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Solche Kosten können von der Agentur im Voraus angefordert oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Agentur ist berechtigt, die Herausgabe oder Freischaltung von Arbeitsergebnissen, offenen Dateien, Zugangsdaten, Domains, Accounts, Druckdaten oder sonstigen Deliverables bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8. Abnahme

Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, ist nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber durchzuführen.

Die Agentur kann für in sich abgeschlossene und sinnvoll nutzbare Teilleistungen Teilabnahmen verlangen.

Der Auftraggeber hat die abnahmefähige Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe oder Bereitstellung zu prüfen und entweder in Textform abzunehmen oder mindestens einen wesentlichen Mangel in Textform konkret zu benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine Abnahme und keine begründete Mängelanzeige in Textform, obwohl die Agentur zur Abnahme aufgefordert hat, gilt die Leistung als abgenommen.

Eine konkludente Abnahme liegt insbesondere vor, wenn die Leistung oder Teilleistung vom Auftraggeber über einen reinen Testbetrieb hinaus produktiv genutzt, veröffentlicht, freigegeben oder an Dritte ausgeliefert wird.

Die Agentur wird rechtzeitig angezeigte wesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern. Anschließend ist die Leistung erneut abzunehmen.

9. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Arbeitsdateien

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an von der Agentur erstellten Werken, Entwürfen, Konzepten, Designs, Texten, Fotos, Videos, Grafiken, Quelltexten, Animationen oder sonstigen kreativen Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bei der Agentur.

Nach vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Auftraggeber die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte ein. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.

Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts, die Übertragung auf verbundene Unternehmen, die Weiterlizenzierung, die Bearbeitung durch Dritte sowie die Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

Offene, editierbare oder native Arbeitsdateien – insbesondere offene Design-Dateien, Rohdaten, Quellarchive, unbearbeitete Foto- oder Videodateien, Projektdateien, Komponentenbibliotheken, Staging-Umgebungen oder Repositorien – sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Das Urheberrecht verbleibt bei der Agentur. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nennung der Agentur als Urheber besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Drittanbieter, Accounts, Lizenzen und technische Infrastruktur

Soweit Drittanbieterleistungen eingesetzt werden – insbesondere Domains, Hosting, Webflow, CMS-, Shop-, Plugin-, App-, API-, Video-, Stock-, Font-, Analyse-, Newsletter-, Tracking-, Consent- oder Cloud-Dienste – gelten ergänzend die Nutzungs- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

Sofern nicht anders vereinbart, werden Drittanbieter-Konten möglichst im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers eingerichtet. Soweit aus technischen oder organisatorischen Gründen eine Einrichtung über Accounts der Agentur erfolgt, kann die Agentur eine Übertragung, Migration oder Neuanlage nach Projektende verlangen.

Gebühren, Preisänderungen, Leistungsänderungen, technische Beschränkungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder die Einstellung von Drittanbieterdiensten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Die Haftung der Agentur hierfür ist ausgeschlossen, soweit die Agentur diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die fortlaufende Bezahlung und Aufrechterhaltung derjenigen Drittanbieter-Dienste, die für den Betrieb der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich sind, sofern nicht ausdrücklich ein abweichendes Betriebsmodell vereinbart wurde.

11. Webdesign, Webflow, Hosting und technische Betreuung

Die Erstellung einer Website, Landingpage oder vergleichbaren digitalen Präsenz stellt, soweit ein konkreter Erfolg geschuldet ist, eine Projektleistung dar. Laufende Betreuung, Pflege, Wartung, Monitoring, Hosting, Updates, Störungsbehebung, Backups, Redaktionspflege, Weiterentwicklung, SEO-Betreuung oder sonstige Dauerleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Soweit eine Umsetzung über Webflow oder eine vergleichbare Plattform erfolgt, richtet sich der technische und funktionale Leistungsumfang auch nach den jeweils verfügbaren Plattformfunktionen, Tarifen, Schnittstellen, Policies und technischen Rahmenbedingungen des Plattformanbieters.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur nach Abnahme keine unentgeltliche Anpassung an geänderte Browserstände, Betriebssysteme, Geräteklassen, Plattformänderungen, API-Änderungen, Rechtsänderungen oder Drittanbieter-Updates.

Rechtstexte, Einwilligungs- oder Consent-Implementierungen, Tracking-Konfigurationen sowie datenschutzrechtliche oder lauterkeitsrechtliche Freigaben sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde.

12. Print, Foto- und Videoleistungen

Bei Printproduktionen haben Auftraggeber die ihnen vorgelegten Freigabestände vor Produktion sorgfältig zu prüfen. Mit Freigabe übernehmen sie die Verantwortung für inhaltliche, sprachliche und gestalterische Richtigkeit des freigegebenen Stands.

Branchenübliche und technisch bedingte Farb-, Material-, Format- und Qualitätsschwankungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie auf produktions- oder materialtypischen Ursachen beruhen.

Bei Foto- und Videoleistungen schuldet die Agentur den im Angebot vereinbarten Leistungsumfang. Rohmaterial, unbearbeitete Aufnahmen und Projektdateien sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist für die Einholung erforderlicher Rechte, Einwilligungen und Freigaben verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich durch die Agentur geschuldet sind. Dies gilt insbesondere für Marken, Locations, Musik, externe Motive sowie Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.

Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Soweit die Agentur Leistungen erbringt, die nicht als Auftragsverarbeitung einzuordnen sind, bleibt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei der jeweils verantwortlichen Stelle.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

Zugangsdaten, API-Keys, Logins und sonstige Sicherheitsinformationen sind von beiden Parteien angemessen zu schützen und nur autorisierten Personen zugänglich zu machen.

14. Referenznutzung und Eigenwerbung

Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene und öffentlich zugängliche Projekte nach deren Veröffentlichung als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Namens des Auftraggebers, die Verwendung des Logos, eine kurze Leistungsbeschreibung sowie Screenshots oder sonstige Abbildungen des veröffentlichten Projekts.

Die Referenznutzung ist ausgeschlossen oder zu unterlassen, soweit überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen – insbesondere bei Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Rebranding vor Veröffentlichung, sensiblen Branchenbezügen oder sonstigen nachvollziehbaren Schutzinteressen. Ein entsprechender Widerspruch ist der Agentur möglichst vor Veröffentlichung in Textform mitzuteilen.

Enthalten Referenzabbildungen identifizierbare Personen, erfolgt eine Nutzung nur, soweit die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen oder die Nutzung anderweitig zulässig ist.

15. Gewährleistung und Mängelrechte

Für Mängel gilt das gesetzliche Werkvertragsrecht, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Der Auftraggeber hat der Agentur Mängel in Textform so konkret wie möglich mitzuteilen und der Agentur eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen.

Die Agentur ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzherstellung berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.

Mängelansprüche bestehen nicht für Abweichungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Vorgaben, Weisungen, nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, Plattformänderungen, Inkompatibilitäten außerhalb des vereinbarten Systemumfelds oder unsachgemäßer Nutzung beruhen.

Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

16. Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Agentur haftet ferner unbeschränkt bei Arglist, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung der Agentur bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, freien Partner und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Schutzrechtsfreiheit solcher Inhalte, Materialien, Daten, Vorgaben oder Weisungen, die vom Auftraggeber gestellt oder veranlasst wurden, sofern die Agentur die Rechtswidrigkeit nicht positiv kannte und auch nicht offensichtlich erkennen musste.

Werden gegen die Agentur wegen vom Auftraggeber bereitgestellter oder veranlasster Inhalte, Daten, Maßnahmen oder Weisungen Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt der Auftraggeber die Agentur von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit die Agentur die Ursache nicht selbst gesetzt hat.

17. Kündigung, Projektstopp und Vertragsbeendigung

Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, Abnahme und beidseitiger Erfüllung des Vertrags, sofern sie nicht zuvor gekündigt werden.

Laufende Leistungen – insbesondere Webcare-, Hosting-, Support- oder Retainer-Leistungen – können mit der im Angebot vereinbarten Frist gekündigt werden. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag frei nach § 648 BGB, so ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Im Falle einer Kündigung oder eines Projektabbruchs sind bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten, bereits ausgelöste Drittanbietergebühren sowie angefallener Mehraufwand abzurechnen und zu vergüten.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, soweit dessen Anwendung abdingbar ist, sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort für die Leistungen der Agentur ist Ludwigsburg, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Ludwigsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung sonst wirksam getroffen werden kann.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Vorrangregel zugunsten individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.